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Rechtliche Hinweise für die Website der Credit Life AG.

Mitwirkungspolitik

Die Mitwirkungspolitik beschreibt das Verhalten der Credit Life AG als Aktionärin bei Hauptversammlungen.

 

Ausübung von Aktionärsrechten

Die Anlage in Aktien erfolgt

  • Indirekt über Spezialsondervermögen
  • Indirekt über Publikumsfonds im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung (FLV)
  • Als Beteiligung an der Protektor Lebensversicherung AG

Im Rahmen der Investitionen in o.g. Kapitalanlagen besitzt die Credit Life AG grundsätzlich Aktionärsrechte.

Die Aktionärsrechte der über das Sondervermögen gehaltenen Aktien übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft (Monega) aus. Informationen dazu sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar. Seitens der KVG bestehen Anlagerestriktionen bzgl. des Aktieninvestments, welche mit den Anlagerestriktionen der Credit Life AG einhergehen.

Das Volumen bei Publikumsfonds im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung beträgt weniger als 1%, gemessen am Kapitalanlagenbestand der Gesellschaft. Aufgrund des sehr geringen Anteilsvolumens und den damit einhergehenden geringen Mitwirkungsmöglichkeiten wird von einer Ausübung der Stimmrechte im Bestand abgesehen.

Im Direktbestand werden bei der Beteiligung die Aktionärsrechte nicht direkt, sondern über Vertreter auf der Hauptversammlung ausgeübt.

 

Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaft im Zusammenhang mit einem Aktieninvestment im Spezialfonds

Die Entwicklung des Aktienengagement im Spezialsondervermögen wird mindestens zweimal jährlich mit dem Fondsmanagement und der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen einer Sitzung analysiert. Anhand von Performance- und Risikokennzahlen wird die Erreichung der geplanten Erträge und die Wertentwicklung des Fonds laufend überwacht. Grundlage sind die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft erstellten Fondsreports. Unsere Analysen bzgl. des Aktienengagements konzentrieren sich auf eine langfristige und nachhaltig positive Entwicklung des jeweiligen Fonds. Die Vorgaben bzgl. des Anlagespektrums sind in den allgemeinen und besonderen Bedingungen vertraglich festgeschrieben und entsprechen unserer Anlagestrategie.

Unsere Anlagestrategie sieht im Wesentlichen die Anlage in festverzinsliche Wertpapiere mit langen Laufzeiten vor und orientiert sich an der Laufzeit der langfristigen Verpflichtungen aus den eingegangenen Leistungsversprechen aus dem Versicherungsgeschäft. Unser geringes Aktienengagement erfolgt ausschließlich über Sondervermögen. Wir verweisen dahingehend auf die Anlage- und Abstimmungspolitik der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

 

 

Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft

Mindestens zweimal im Jahr finden Anlageausschusssitzungen mit Vertretern unserer Gesellschaft und der Kapitalverwaltungsgesellschaft statt.

Die Vergütung der Vermögensverwalter ist vertraglich festgelegt und bemisst sich über fixe Basispunktsätze am Fondsvolumens. Mandate mit Vermögensverwaltern werden grundsätzlich unbefristet abgeschlossen und sehen die üblichen gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten vor.

 

 

Zusammenarbeit mit anderen Aktionären

Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären erfolgt nicht.

 

 

Umgang mit Interessenkonflikten

Sofern die Aktionärsrechte ausgeübt werden, erfolgt die Entscheidung zu Gunsten der Endbegünstigten (Versicherungsnehmer).

 

Stand: 19. November 2019